Wichtiges zur Aufnahme

Die Aufnahme eines Kindes in unseren Kindergarten wird durch das Kindertagesstättengesetz §5 Abs. 1, geregelt, welches besagt:Kinder haben vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten.

Die Anzahl der Plätze ist durch unsere Betriebserlaubnis begrenzt. Zur Zeit können 100 Kinder unsere Kindertagesstätte besuchen. Da die Nachfrage größer als die freiwerdenden Plätze ist, besteht eine Warteliste (Kriterien der Aufnahme entnehmen Sie dem Aufnahmeformular). Über die endgültige Aufnahme eines Kindergartenkindes entscheidet die Leiterin und der Träger der Einrichtung.

Aufnahmeverfahren

Bekommt Ihr Kind einen Platz in unserer Einrichtung, dann

  • werden Sie von uns schriftlich, mit einer Rückmeldefrist benachrichtigt. Achtung: Adressänderungen oder Aufnahme Ihres Kindes in einem anderen Kindergarten, bitte umgehend mitteilen.
  • wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen; nach Wunsch erhalten Sie auch einen Antrag auf Erstattung des Kindergartenbeitrages bei uns
  • findet ein Aufnahmegespräch mit Ihnen über ihr Kind statt. Dies soll dazu dienen, Ihr Kind im Vorfeld besser kennen zu lernen. Darüber hinaus besprechen wir mit Ihnen unser Konzept der offenen Arbeit, Organisatorisches und die Eingewöhnung Ihres Kindes.

zurück