Wichtiges zur AufnahmeDie Aufnahme eines Kindes in unseren Kindergarten wird durch das Kindertagesstättengesetz §5 Abs. 1, geregelt, welches besagt:Kinder haben vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Die Anzahl der Plätze ist durch unsere Betriebserlaubnis begrenzt. Zur Zeit können 100 Kinder unsere Kindertagesstätte besuchen. Da die Nachfrage größer als die freiwerdenden Plätze ist, besteht eine Warteliste (Kriterien der Aufnahme entnehmen Sie dem Aufnahmeformular). Über die endgültige Aufnahme eines Kindergartenkindes entscheidet die Leiterin und der Träger der Einrichtung. AufnahmeverfahrenBekommt Ihr Kind einen Platz in unserer Einrichtung, dann
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