Was sie noch wissen sollten

Mittagessen:    

Das Mittagessen wird täglich frisch, ausgewogen und kindgerecht von unseren Hauswirtschaftskräften zubereitet. Der Essensbeitrag von monatlich 36.81 € wird per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgezogen. Sollte Ihr Kind mindestens 14 Tage entschuldigt fehlen, wird der Essensbeitrag anteilmäßig zurück erstattet. Bei jedem Fernbleiben ihres Kindes bitten wir Sie dieses bis spätestens 10:00 Uhr bekanntzugeben.

Frühstück:

Wir bieten im Kindergarten ein Frühstück für alle Kinder an. Sie brauchen ihrem Kind somit nichts von zu Hause mitzugeben. Das Frühstück wird mit Kindern geplant und vorbereitet. Es ist abwechslungsreich und ausgewogen. An Getränken stehen den Kindern täglich Tee und Wasser, und im Wechsel Teepunsch, Apfelsaftschorle oder Kakao zur Verfügung. Gerne nehmen wir Spenden in Form von Marmelade, Obst nach Saison... entgegen. Für das Frühstück erheben wir einen Unkostenbeitrag von 5.- € im Monat, der bar im Kindergarten zu entrichten ist. Sollte Ihr Kind bestimmte Nahrungsmittel  nicht essen dürfen, sagen Sie uns bitte Bescheid.

Krankheit:

Dem Betreuungsvertrag liegt eine Seuchenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz bei, welches das Verhalten im Krankheitsfall regelt. Wir bitten Sie diese Informationsschrift genau zu lesen, und sich zum Wohle aller Kinder an die Anordnungen zu halten. Bitte setzen Sie den Kindergarten sofort in Kenntnis, wenn Ihr Kind oder ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Auch zunächst harmlos wirkende Erkrankungen wie Durchfall und Erbrechen, müssen dem Kindergarten mitgeteilt werden. Wir sind verpflichtet bestimmte Krankheitsfälle, die zu einer Epidemie führen könnten, dem Gesundheitsamt mitzuteilen.

Medikamente: 

In manchen Fällen ist es notwendig, dass einzelne Kinder, vor allem im Tagesstättenbereich  nach einer akuten Erkrankung (wieder gesund und nicht mehr ansteckend) noch weiterhin ihre Medikamente einnehmen müssen. Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, dass Medikamente  nicht in Kinderhände gehören, sondern den Erzieherinnen ausgehändigt werden müssen und abzuklären ist, ob die Arznei nicht zu Hause gegeben werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, verabreichen wir das Medikamente nur nach Absprache und einer ärztlichen Bescheinigung (Vordruck im Kindergarten erhältlich). Auf der Bescheinigung müssen der Name des Medikamentes, Darreichungsform, Dosierung, Dauer der Einnahme und evtl. sonstige wichtige Bemerkungen festgehalten, und vom behandelten Arzt unterschrieben sein. Ebenso ist es wichtig, dass die Eltern uns eine schriftliche Zustimmungserklärung geben, dass wir ihrem Kind die Medikamente geben dürfen.

Spenden:

Wir haben einen hohen Verschleiß an Papiertaschentüchern und Zahncreme. Wenn unser Vorrat aufgebraucht ist, machen wir einen entsprechenden Aushang an unsere Pinnwand und freuen uns über jede diesbezügliche Spende.

Hausschuhe:    

In den Räumen des Kindergartens tragen die Kinder Hausschuhe. Beim Kauf von diesen sollten Sie darauf achten, dass es ein Schuh ist, in dem die Kinder einen festen Halt haben (z.B. Hausschuhe zum Binden, mit Reißverschluss oder Turnschuhe). Die Kinder bewegen sich mit den Hausschuhen auch in der Bewegungsbaustelle. Offene Hausschuhe erweisen sich beim Rennen und Klettern als hinderlich.

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