Was sie noch wissen sollten
Mittagessen:
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Das Mittagessen wird täglich
frisch, ausgewogen und kindgerecht von unseren Hauswirtschaftskräften
zubereitet. Der Essensbeitrag von monatlich 36.81 € wird per
Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgezogen. Sollte Ihr Kind mindestens 14
Tage entschuldigt fehlen, wird der Essensbeitrag anteilmäßig zurück
erstattet. Bei jedem Fernbleiben ihres Kindes bitten wir Sie dieses bis
spätestens 10:00 Uhr bekanntzugeben.
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Frühstück:
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Wir bieten im Kindergarten ein
Frühstück für alle Kinder an. Sie brauchen ihrem Kind somit nichts von zu
Hause mitzugeben. Das Frühstück wird mit Kindern geplant und vorbereitet. Es
ist abwechslungsreich und ausgewogen. An Getränken stehen den Kindern täglich
Tee und Wasser, und im Wechsel Teepunsch, Apfelsaftschorle oder Kakao zur
Verfügung. Gerne nehmen wir Spenden in Form von Marmelade, Obst nach
Saison... entgegen. Für das Frühstück erheben wir einen Unkostenbeitrag von
5.- € im Monat, der bar im Kindergarten zu entrichten ist. Sollte Ihr Kind
bestimmte Nahrungsmittel nicht essen
dürfen, sagen Sie uns bitte Bescheid.
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Krankheit:
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Dem Betreuungsvertrag liegt eine
Seuchenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz bei, welches das Verhalten im
Krankheitsfall regelt. Wir bitten Sie diese Informationsschrift genau zu
lesen, und sich zum Wohle aller Kinder an die Anordnungen zu halten. Bitte
setzen Sie den Kindergarten sofort in Kenntnis, wenn Ihr Kind oder ein
Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Auch zunächst
harmlos wirkende Erkrankungen wie Durchfall und Erbrechen, müssen dem
Kindergarten mitgeteilt werden. Wir sind verpflichtet bestimmte Krankheitsfälle,
die zu einer Epidemie führen könnten, dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
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Medikamente:
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In manchen Fällen ist es
notwendig, dass einzelne Kinder, vor allem im Tagesstättenbereich nach einer akuten Erkrankung (wieder
gesund und nicht mehr ansteckend) noch weiterhin ihre Medikamente einnehmen
müssen. Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, dass Medikamente nicht in Kinderhände gehören, sondern den
Erzieherinnen ausgehändigt werden müssen und abzuklären ist, ob die Arznei
nicht zu Hause gegeben werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, verabreichen
wir das Medikamente nur nach Absprache und einer ärztlichen Bescheinigung
(Vordruck im Kindergarten erhältlich). Auf der Bescheinigung müssen der Name
des Medikamentes, Darreichungsform, Dosierung, Dauer der Einnahme und evtl.
sonstige wichtige Bemerkungen festgehalten, und vom behandelten Arzt
unterschrieben sein. Ebenso ist es wichtig, dass die Eltern uns eine
schriftliche Zustimmungserklärung geben, dass wir ihrem Kind die Medikamente
geben dürfen.
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Spenden:
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Wir haben einen hohen
Verschleiß an Papiertaschentüchern und Zahncreme. Wenn unser Vorrat
aufgebraucht ist, machen wir einen entsprechenden Aushang an unsere Pinnwand
und freuen uns über jede diesbezügliche Spende.
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Hausschuhe:
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In den Räumen des Kindergartens
tragen die Kinder Hausschuhe. Beim Kauf von diesen sollten Sie darauf achten,
dass es ein Schuh ist, in dem die Kinder einen festen Halt haben (z.B.
Hausschuhe zum Binden, mit Reißverschluss oder Turnschuhe). Die Kinder
bewegen sich mit den Hausschuhen auch in der Bewegungsbaustelle. Offene
Hausschuhe erweisen sich beim Rennen und Klettern als hinderlich.
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